Talstation, Hochbrückenstraße 3, 80331 München
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen von Veranstaltungen in der Alperie. Die buchende Partei (im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt) erklärt sich mit der verbindlichen Buchung von Veranstaltungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Vertragsabschluss, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind die Alperie GmbH und der Auftraggeber. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Jeder Auftragsbestätigung liegt ein Angebot der Alperie GmbH zugrunde. Für den Vertragsschluss weiterhin erforderlich ist der rechtzeitige Eingang der Anzahlung vor Veranstaltungsbeginn nach 3.4. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang ist die Alperie GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.2 Alle Ansprüche gegen der Alperie GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1 Die Alperie GmbH ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bestellten und der Alperie GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Alperie GmbH zu zahlen.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden die Preise entsprechend angepasst. Druckfehler und einzelne Preisänderungen bleiben vorbehalten.
3.4 Die Abrechnung der Buchung erfolgt per nachträglicher Rechnungsstellung.
3.5 Rechnungen der Eventlocation ohne Fälligkeitsdatum sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, zehn Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und Skonto zur Zahlung fällig.
3.6 Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
3.7 Bei Zahlungsverzug ist die Alperie GmbH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
4. Kreditgrundlage
4.1 Voraussetzung der Leistungspflichten der Alperie GmbH ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers.
4.2 Hat der Auftraggeber über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, oder ist über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden, so ist die Alperie GmbH zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Die Alperie GmbH kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweit geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruches verlangen.
5. Kündigung und Stornierung
5.1 Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
5.2 Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass die Alperie GmbH hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Alperie GmbH Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:
Stornierung früher als 9 Monate vor dem Veranstaltungsdatum – 100% kostenfrei stornierbar
Stornierung später als 9 Monate bis 4 Monate vor dem Veranstaltungstag – 50% der Angebotssumme kostenfrei stornierbar
Stornierung später als 4 Monate bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag – 20% der Angebotssumme kostenfrei stornierbar
Stornierung später als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag – 10% der Angebotssumme kostenfrei stornierbar
5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessenere Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist.
5.4 Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch die Alperie GmbH oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Regelung des Absatzes 2 entsprechend. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
5.5 Die Kündigung bzw. Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Fristberechnung ist der Eingang der Kündigung bzw. Stornierung maßgebend.
6. Änderungen der Gästeanzahl und der Veranstaltungszeit
6.1 Die Anzahl der Gäste ist 10 Tage vor der Veranstaltung verbindlich schriftlich mitzuteilen. Eine Veränderung der Gästeanzahl bedarf der Zustimmung der Alperie GmbH, die in Textform erfolgen soll.
6.2 Überschreitungen der angegebenen Gästeanzahl müssen in jedem Fall bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Eine Durchführung der geplanten Veranstaltung für die erhöhte Gästeanzahl kann nicht garantiert werden. Bei Nichtbekanntgabe gehen allfällige Schadenersatzforderungen zu Lasten des Auftraggebers.
6.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Alperie GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die Alperie GmbH die
zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, der Alperie GmbH trifft ein Verschulden.
7. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung der Eventlocation.
8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
8.1 Soweit die Alperie GmbH für den Auftraggeber auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Auftraggebers unter Nutzung des Stromnetzes der Alperie GmbH bedarf deren Zustimmung. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Alperie GmbH pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Auftraggeber ist mit Zustimmung der Alperie GmbH berechtigt, eigene Telefon- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Alperie GmbH eine Anschlussgebühr verlangen.
9. Verlust, Beschädigung und Beschaffenheit mitgebrachter Sachen
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in den Veranstaltungsräumen der Alperie. Die Alperie GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Alperie GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Alperie GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigung sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen mit der Alperie GmbH abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Auftraggeber dies, darf die Alperie GmbH, Entfernung und Lagerung zu Lasten des Auftraggebers vornehmen. Verbleiben die Gegenstände in den Veranstaltungsräumen der Alperie, kann die Alperie GmbH für die Dauer des Vorenthaltens der Räume eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
10. Haftung des Kunden
10.1 Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er gegenüber der Alperie GmbH als Gesamtschuldner.
10.2 Die Alperie GmbH kann vom Auftraggeber die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
11. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie von der Alperie GmbH selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Schliersee. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Auftraggeber sind unwirksam.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.